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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen
Frau Carmen Pelz, Webagentur More-Inside, Erika-Cremer-Strasse 5, 81829 München
(nachfolgend More-Inside genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend Auftraggeber genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, More-Inside stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich – per E-Mail oder Briefpost – zu.

2. Angebotserstellung, Vertragsschluss

  1. Angebote von More-Inside sind unverbindlich, was bedeutet, dass sich Preis und Ausführung der angebotenen Leistung ändern können.
  2. Soweit More-Inside die Konditionen für einen Auftrag mitteilt, stellt dies daher kein rechtlich bindendes Angebot dar. Erst wenn ein Auftraggeber mit den Konditionen einverstanden ist, liegt darin ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages durch den Auftraggeber vor.
  3. Sobald der Auftraggeber das Angebot von More-Inside schriftlich bestätigt, kommt der Vertrag zustande und der Rechnungsbetrag wird sofort zur Zahlung fällig.
  4. More-Inside startet das gewünschte Projekt umgehend nach Zahlungseingang.

3. Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt More-Inside die zur Erstellung der Leistung erforderlichen Inhalte zur Verfügung. More-Inside ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der Erstellung der Website verfolgten Zweck zu erreichen.
  2. Zu den vom Auftraggeber bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Auftraggebers zu verwendenden Texte, Fotos, Grafiken und Tabellen.
  3. Der Auftraggeber spricht More-Inside von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an More-Inside – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her.

4. Nutzungsrechte und Namensnennung

  1. More-Inside räumt dem Auftraggeber das räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die erbrachte Leistung zu nutzen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte Bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
  2. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam (§ 158 Abs. 1 BGB), wenn der Auftraggeber die geschuldete Vergütung vollständig an More-Inside entrichtet hat.
  3. Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung der fertigen Leistung, z. B. bei Webseiten bzw. Bestandteilen der Website im Internet. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Website oder die vollständige Website in anderer Form – insbesondere in gedruckter Form – zu nutzen.
  4. Der Auftraggeber wird More-Inside im Impressum der Website als Urheber der Website nennen sowie auf die Webseite More-Inside verlinken, wobei der Link keine “nofollow”-Elemente enthalten darf. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne die Zustimmung von More-Inside  zu entfernen.

5. Abnahme, Pflichten von More-Inside

  1. Handelt es sich bei der von More-Inside erbrachten Leistung um Arbeit im Webdesign, ist More-Inside nach Fertigstellung der Leistung verpflichtet, dem Auftraggeber die erbrachte Leistung (Website, Webseitenelemente, Grafiken, etc.) auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung zu stellen oder auf einem vom Auftraggeber benannten Server zugänglich zu machen.
  2. Der Auftraggeber ist zur Abnahme der erbrachten Leistung verpflichtet, sofern diese den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Abnahme ist in Textform (§ 126b BGB) zu erklären.
  3. Während der Fertigstellungsphase ist More-Inside berechtigt, dem Auftraggeber einzelne Bestandteile der Website zur Teilabnahme vorzulegen. Der Auftraggeber ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Website den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
  4. Es bestehen keine Pflichten seitens More-Inside, editierbare Originaldaten herauszugeben. Dies erfolgt auf Wunsch des Auftraggebers nur gegen Entgeltzahlung, die gesondert zu vereinbaren ist.

6. Zusätzliche Serviceleistungen bei grafischen Entwürfen

  1. Grundsätzlich gelten die von More-Inside in dem Kostenvoranschlag festgelegten Stundenzeiten als verbindliche Leistung, wenn es um die Erstellung neuer grafischer Entwürfe geht.
  2. Soweit der Auftraggeber mit einem Entwurf nicht zufrieden ist, wird More-Inside maximal zehn Prozent der im Kostenvoranschlag aufgeführten Stunden auf weitere Arbeit an der grafischen Erstellung aufwenden, wobei diese Zusatzleistung für den Kunden kostenfrei ist.
  3. Sollte der Auftraggeber nach erbrachter kostenfreier Zusatzleistung aber immer noch nicht zufrieden sein, hat sowohl der Auftraggeber als auch More-Inside die Möglichkeit, das Projekt an dieser Stelle abzubrechen. Eine gegebenenfalls vereinbarte Vertragsstrafe wird in diesem Fall nicht fällig. Für den Fall des Abbruchs verzichtet More-Inside freiwillig auf die Bezahlung für diesen konkreten Leistungsposten des grafischen Entwurfs. Der Entwurf darf vom Auftraggeber in diesem Fall nicht genutzt werden.
  4. Alle anderen schon erbrachten Leistungsposten (wie z. B. die Konzeptionsphase) bleiben davon unberührt und sind vom Auftraggeber vertragsgemäß zu vergüten. Diese in § 7 der AGB aufgeführten zusätzlichen Serviceleistungen bei grafischen Entwürfen werden nur Vertragsbestandteil, soweit dies im Kostenvoranschlag von More-Inside ausdrücklich als Leistungsbestandteil aufgeführt ist. Wird in dem Kostenvoranschlag kein Bezug auf diese Zusatzleistung genommen, hat der Auftraggeber keinen Anspruch darauf.

7. Haftung, Gewährleistung

  1. More-Inside haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von More-Inside auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Mitarbeiters von More-Inside gilt.
  2. More-Inside ist für die Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist More-Inside nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte More-Inside wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Website resultieren, verpflichtet sich der Auftraggeber, More-Inside von jeglicher Haftung freizustellen und More-Inside die Kosten zu ersetzen, die wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
  3. Für überlassene Datenträger, Vorlagen und sonstiges Material, das einen Monat nach Erledigung des Auftrags nicht eingefordert wurde, übernimmt More-Inside keine Haftung.
  4. Für Mängel der erbrachten Leistung haftet More-Inside nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
  5. Die Frist für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen des Auftraggebers beträgt ein Jahr.

8. Vertraulichkeit

  1. Der Auftraggeber beabsichtigt, für den vorstehend beschriebenen Zweck, dem Auftragnehmer vertrauliche Informationen gemäß Vereinbarung zur Verfügung zu stellen. 
  2. Dem Auftragnehmer ist bewusst, dass  vertrauliche Informationen auch Zugangsdaten von Kunden darstellen können und deshalb von wirtschaftlichem Wert sind, und seitens des Auftragsgebers durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt sind und an denen ein berechtigtes Interesse an deren Geheimhaltung besteht.  
  3. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind sämtliche Informationen (ob schriftlich, elektronisch, mündlich, digital verkörpert oder in anderer Form), die von dem Inhaber an den Empfänger oder einem mit Empfänger im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen zum vorgenannten Zweck offenbart werden.

    Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur im Zusammenhang mit dem Zweck zu verwenden.

9. Schlussbestimmungen

  1. Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
  2. Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, der Sitz von More-Inside als Gerichtsstand vereinbart.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

Stand: 01.05.2021

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